zum Beispiel:
Honorar
Für Aufträge als Gerichtsgutachter werden wir nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) honoriert.
Honorare für die private Gutachtenerstellung können frei vereinbart werden. Ein individuelles Honorarangebot erhalten Sie gern auf Nachfrage unter 0371 3364626 oder 0172 9595698
Eine Honorarrichtlinie wurde von den Fachbereichsleitern Immobilienbewertung des Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. und seiner Landesverbände erarbeitet und beschlossen. Die Honorarrichtlinie des BVS ist eine unverbindliche Empfehlung nach der Honorare vereinbart werden können.