Jan Parsche
Sachverständiger für Immobilienbewertung

Leistungen

 




  • kostenfreie Erstberatung vor der Erstattung eines Verkehrswertgutachtens

Ein Verkehrswertgutachten wird für unterschiedliche Anlässe notwendig:

zum Beispiel:

  • zur Feststellung eines marktgerechten Veraufspreises bebauter und unbebauter Grundstücke verschiedener Nutzungen
  • zur Trennung des ehelichen Vermögens
  • für Erbschaftregelungen
  • für die Ermittlungen von Rechten und Belastungen (u.a. Nießbrauch- oder Wohnrechte sowie Wege- und Leitungsrechte)
  • steuerliche Wertermittlungen

Weiterhin biete ich noch folgende Leisteungen an:

  • Marktpreiseinschätzung (Kurzgutachten)
  • baubegleitende Qualitätskontrolle
  • Ankaufberatung
  • Beweissicherungen über den Zustand baulicher Anlagen

Honorar   

Für Aufträge als Gerichtsgutachter werden wir nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) honoriert. 

Honorare für die private Gutachtenerstellung können frei vereinbart werden. Ein individuelles Honorarangebot erhalten Sie gern auf Nachfrage unter 0371 3364626 oder 0172 9595698
Eine Honorarrichtlinie wurde von den Fachbereichsleitern Immobilienbewertung des Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. und seiner Landesverbände erarbeitet und beschlossen. Die Honorarrichtlinie des BVS ist eine unverbindliche Empfehlung nach der Honorare vereinbart werden können.